AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Veranstaltungs- & Backlineservice
Thomas Wetterau (nachfolgend Vermieter genannt)

1) Alle Mietverträge des Vermieters erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Kunde/Mieter erkennt durch den Vertragsabschluss an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten diese AGB als vereinbart.

Etwaige entgegenstehende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart werden.

Mündliche und fernmündliche Absprachen gelten nur als vereinbart, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind. Angebote des Vermieters sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Kunde den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch den Vermieters zustande.

2) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände schonend, pfleglich sowie fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und Regeln zu beachten sowie die Mietgegenstände vor Beschädigung und Verlust zu schützen.

3) Dem Mieter werden die Mietgegenstände in gutem, voll funktionsfähigem Zustand übergeben. Die Rückgabe hat im adäquaten Zustand zu erfolgen.

4) Reservierungen sind nur für Preisgruppen, nicht für bestimmte Produkttypen verbindlich. Übernimmt der Mieter die Mietsachen nicht spätestens 2 Stunden nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr.

5) Der Mieter muß bei Übergabe der Mietsache durch den Vermieter einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Die Mietsachen dürfen nicht weitervermietet werden.

6) Zuwiderhandlungen gegen eine der vorgenannten Bestimmungen berechtigt den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages bzw. zu dessen Rücktritt. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Schadenersatz, der dem Vermieter auf Grund vorgenannter Verletzungen entsteht, bleibt unberührt.

7) Die Mietsache ist an der Vermietungsstation zurückzugeben, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

8) Der Mietpreis setzt sich zusammen aus einem Basismietpreis und Sonderleistungen.

Für Zustellungen und Abholungen werden die dafür vereinbarten Zustellungs- bzw. Abholungsgebühren in Rechnung gestellt.

9) Im Mietvertrag ist regelmäßig ein bestimmter Ort der Rückgabe der Mietsache vereinbart. Ist dies nicht der Fall, hat die Rückgabe dort zu erfolgen, wo die Mietsache in Besitz genommen wurde.

10) Wird während der Laufzeit eines Mietvertrages die Miete einvernehmlich verlängert, so ist der Vermieter berechtigt, eine entsprechende Anpassung des Mietpreises zu begehren.

11) Der Mietpreis ist grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt nicht. Der Mietpreis ist zu Beginn der Mietzeit fällig.

12) Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter Rechnungen grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versenden darf. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm elektronische Rechnungen zugehen können.

13) Gerät der Mieter mit einer Entrichtung der Miete in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag, auch ohne vorherige Mahnung, fristlos zu kündigen.

14) Der Mieter ist berechtigt, beim Vermieter eine entsprechende Versicherung abzuschließen, die Schutz gegen Diebstahl und Beschädigung bietet. Bei Abhandenkommen der Sache, insbesondere bei Diebstahl oder sonstigen Beschädigungen der Mietsache hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Er ist weiterhin verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses schriftlich zu unterrichten. Der Mieter hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind.

15) Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

16) Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

17) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter im vertragsgemäßen Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben.

18) Gibt der Mieter die Mietsache oder Teile der Mietsache – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes ist nicht ausgeschlossen.

19) Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. An ihre Stelle tritt die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für einzelne Teile der Bestimmung oder im Falle einer ergänzungsbedürftigen Lücke.

Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart.